Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation verschrieben bekommen?
Als Inhalationspatient:in haben Sie ein Mal pro Jahr Anspruch auf diese besondere Dienstleistung, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
Abweichend von dieser Regelung haben Sie ebenfalls Anspruch auf diese Leistung, wenn Sie Ihr Inhalationsgerät unterjährig wechseln. Falls erforderlich, nehmen wir mit Ihrer Einwilligung auch Kontakt zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf.
Die richtige Anwendung der von Ihnen eingesetzten Inhalationsgeräte hat immensen Einfluss auf die Wirksamkeit der Arzneimittel. Mit der Unterweisung und den Übungen verbessern wir die Therapiesicherheit und tragen somit dazu bei, Ihre Erkrankung noch wirksamer zu behandeln.
Die Kosten für diese Einweisung und Übung werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.
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Wiebke Heide
Berliner Allee 34A
22850 Norderstedt
Tel.: 040 - 5236569
Fax: 040 - 52385226